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AGB

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen MallorcaDeejay und den Vertragspartnern.

2. Vertrag

Verträge zwischen MallorcaDeejay und ihren Kunden entstehen durch - Annahme eines schriftlichen Angebotes - schriftlicher Vertrag - das gesprochene Wort.

3. Gage

Die Gage ist in voller Höhe, am Veranstaltungstag, in bar zu zahlen oder spätestens 14 Kalendertage vor dem in dem Auftrag genannten Veranstaltungstermin, unter Angabe der Vertragsnummer, auf das von MallorcaDeejay angegebenen Konto zu überweisen.

4. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung vom Auftraggeber

Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich per Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs bei MallorcaDeejay gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Stornokosten:

• Rücktritt bis 90 Tage vor der Veranstaltung: 30% der vereinbarten Gage.
• Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung: 40% der vereinbarten Gage.
• Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gage.
• Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 70% der vereinbarten Gage.
• Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung: 100% der vereinbarten Gage.

Sollte es, nach Absagen einer Veranstaltung, durch den Auftraggeber zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen (Terminverlegung), werden die Stornokosten gesondert geregelt.

4.1 Terminverlegung

Bei einer beiderseitig bestätigten Terminverlegung entfallen die Fristen für Stornierungen. Der Auftraggeber hat die Begleichung der vereinbarten Gage vertragsgemäß in voller Höhe bis zum vereinbarten Ersatztermin zu begleichen.

4.2 Ausfall der Veranstaltung

Bei Ausfall der Veranstaltung, aus Gründen höherer Gewalt, ergeben sich weder für den Auftraggeber noch für Eventsolution-Mallorca Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

5. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung von MallorcaDeejay

MallorcaDeejay ist berechtigt den Vertrag, ohne Angabe von Gründen, 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu kündigen. Ein Rücktritt MallorcaDeejay, ab dem 60. Tag, ist nur möglich durch: Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie eines des engagierten Künstler (wegen emotionaler Betroffenheit), betriebsbedingt Gründe, höhere Gewalt oder technisch bedingte Ausfälle (bei Nutzung von gestelltem Equipment Dritter). In diesem Falle (außer bei Tod), wird sich MallorcaDeejay, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, nach bestem Gewissen um passenden Ersatz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) bemühen. Sämtliche dadurch entstehende Kosten werden von MallorcaDeejay übernommen.

6. Technische gegebenheitem

Bei Veranstaltungen im Freien garantiert der Auftraggeber einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen. Die Zufahrt zum Veranstaltungsort sollte einen festen Untergrund haben. Ein Parkplatz für einen kleiner Transporter muss vom Auftraggeber in unmittelbarer Nähe des Aufbauortes bereit gestellt werden. Die technischen Anforderungen sind fester Bestandteil des Vertrages.

7. Haftung

Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch MallorcaDeejay verursacht worden ist. Für Schäden am gesamten Equipment von MallorcaDeejay, die während einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Sofern MallorcaDeejay durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände und äussere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Auftraggeber, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz, kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung. Dies gilt insbesondere beim Ausfall von vom Auftraggeber gestellter Technik.

8. Risiko

Bei Veranstaltungen im freien, trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko. Das Festhonorar wird auch bei witterungsbedingten Ausfall oder Abbruch der Veranstalung (z.B. Stromausfall, Regen, Hagel, Sturm) in voller höhe fällig.

9. Sonstiges

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen. Diese AGB gelten für alle Leistungen von MallorcaDeejay ab dem Stand dieser AGB.

Sa Pobla, den 31.12.2023